Bevor ich Begriffe auf den technische Vorgaben für KfZ zitiere, einige Bildchen, die sich eigentlich selbst erklären – wo eben Kraftfahrzeuge aktuell kritisch gebaut sind.
Nebenstehendes Bild von einem zerquetschten Prüffinger hat die angebliche sichere und komfortable Heckklappe ausgelöst. Das seit vielen Jahren bekannte Problem des Fensterhebers wird noch immer in unfallprovozierender Art ausgeführt, weil Sicherheitsschaltungen im Automobilbau den deutschen Herstellern oft zu teuer sind!
Leider darf ich die echten Kalauer nicht zeigen ... und diese Bilder sind nicht so aussagekräftig, da man die zu erwartende Katastrophe nicht erkennen kann.
Wenn Sie sich wundern, warum ich hier nicht als erstes meinen eigenen Fuhrpark vorstelle der Hinweis: aus steuerlichen Gründen ist es für mich leider wenig attraktiv, ein Leasingfahreug zu nutzern. Deshalb bin ich der „alle 8 Jahre Fahrzeugwechsel-Typ“, wobei sich aktuell dieses Wechselintervall gerade erheblich verlängert hat, aus mehreren Gründen:
Viele Begriffe finden Sie in den unterschiedlichsten Normen, ich zitiere hier ungewöhnlicherweise aus der ECE-100, die Sie auch gut recherchieren können im Gegensatz zu VDE-Normen etc. die oft wichtigen Begriffe:
Diese Anforderungen an die elektrische Sicherheit gelten für Hochspannungssammelschienen in Fällen, in denen sie nicht mit externen Hochspannungsversorgungsgeräten verbunden sind.
Der Schutz gegen direktes Berühren von aktiven Teilen muss den Vorschriften der Absätze 5.1.1.1 und 5.1.1.2 entsprechen. Diese Schutzvorrichtungen (Festisolierung, Isolierbarriere, Gehäuse usw.) dürfen nicht ohne Werkzeug geöffnet, ausgebaut oder entfernt werden können.
5.1.1.1. Aktive Teile im Fahrgast- oder Gepäckraum müssen entsprechend der Schutzart IPXXD geschützt sein.
5.1.1.2. Aktive Teile in anderen Bereichen als dem Fahrgast- oder Gepäckraum müssen entsprechend der Schutzart IPXXB geschützt sein.
Steckverbinder
Steckverbinder (einschließlich des Eingangsanschlusses am Fahrzeug) erfüllen diese Anforderungen, wenn:
Wartungsschalter
Bei einem Wartungsschalter, der ohne Werkzeug geöffnet, ausgebaut oder entfernt werden kann, ist es annehmbar, wenn er in Fällen, in denen er ohne Werkzeug geöffnet, ausgebaut oder entfernt wird, der Schutzart IPXXB entspricht.
Kennzeichnung
Das in der Abbildung 1 dargestellte Symbol muss an dem wiederaufladbaren Energiespeichersystem oder in der Nähe angebracht sein. Der Untergrund muss gelb und der Rand und der Pfeil müssen schwarz sein.
Das Symbol muss auch an Gehäusen und Isolierbarrieren angebracht sein, wenn nach ihrem Entfernen aktive Teile von Hochspannungs-Stromkreisen zugänglich sind. Bei Steckverbindern für Hochspannungssammelschienen ist diese Vorschrift fakultativ. Diese Vorschrift gilt in folgenden Fällen nicht:
Kabel für Hochspannungssammelschienen, die nicht in Gehäusen verlegt sind, müssen eine orangefarbene Außenhülle haben.
Das Bild stammt von einem offiziellem Besuch 2019, die Personen sind Ihnen möglicherweise bekannt. Zeigen möchte ich nur die oft sehr dicken Stromleitungen, die bei den angedachten Energiemengen nötig sind. Ich bezweifle, ob das handhabbare Technik ist!
Das andere Bild zeigt eine Wegrollsicherung bei einem Entwicklungsteam. Ahnen Sie, welche probleme es schon gegeben hat?
Zum Schutz gegen Stromschläge, die beim indirekten Berühren auftreten könnten, müssen die freiliegenden leitfähigen Teile, wie zum Beispiel die leitfähige Barriere und das leitfähige Gehäuse, mit der elektrischen Masse durch Strom- oder Massekabel galvanisch sicher verbunden oder aber beispielsweise durch Schweißen oder Schrauben so gesichert sein, dass kein gefährliches Potential entsteht.
Der Widerstand zwischen allen freiliegenden leitfähigen Teilen und der elektrischen Masse muss bei einer Stromstärke von mindestens 0,2 Ampere weniger als 0,1 Ohm betragen.Diese Vorschrift ist eingehalten, wenn die galvanische Verbindung durch Schweißen erreicht wurde.
Bei Kraftfahrzeugen, die über die leitende Verbindung mit dem geerdeten externen Stromversorgungsgerät verbunden werden sollen, muss eine Einrichtung vorhanden sein, mit der die galvanische Verbindung der elektrischen Masse mit dem Erdboden hergestellt werden kann.Mit dieser Einrichtung muss, bevor eine externe Spannung an das Fahrzeug angelegt wird, die Verbindung mit dem Erdboden hergestellt und so lange aufrechterhalten werden können, bis die externe Spannung unterbrochen wird.Die Einhaltung dieser Vorschrift kann entweder mit Hilfe des vom Fahrzeughersteller angegebenen Steckverbinders oder durch Analyse nachgewiesen werden.
Isolationswiderstand
Wenn Wechselstrom- und Gleichstrom-Hochspannungssammelschienen galvanisch voneinander getrennt sind, muss der Isolationswiderstand zwischen der Hochspannungssammelschiene und der elektrischen Masse, bezogen auf die Betriebsspannung, bei Gleichstrom-Sammelschienen mindestens 100 Ω/V und bei Wechselstrom-Sammelschienen mindestens 500 Ω/V betragen.
Die Messung ist nach den Vorschriften des Anhangs 4 für das Verfahren zur Messung des Isolationswiderstands durchzuführen.
Elektroantrieb, der aus kombinierten Gleichstrom- und Wechselstrom-Sammelschienen besteht. Wenn Wechselstrom- und Gleichstrom-Hochspannungssammelschienen galvanisch verbunden sind, muss der Isolationswiderstand zwischen der Hochspannungssammelschiene und der elektrischen Masse, bezogen auf die Betriebsspannung, mindestens 500 Ω/V betragen.
Wenn jedoch alle Wechselstrom-Hochspannungssammelschienen auf eine der beiden nachstehenden Arten geschützt sind, muss der Isolationswiderstand zwischen der Hochspannungssammelschiene und der elektrischen Masse, bezogen auf die Betriebsspannung, mindestens 100 Ω/V betragen:
Der Isolationswiderstand zwischen der Hochspannungssammelschiene und der elektrischen Masse kann durch Berechnung, Messung oder eine Kombination beider Verfahren nachgewiesen werden.
Die Messung ist nach den Vorschriften des Anhangs 4 für das Verfahren zur Messung des Isolationswiderstands durchzuführen.
5.1.3.3. Brennstoffzellenfahrzeuge
Wenn die für den Isolationswiderstand vorgeschriebenen Mindestwerte nicht ständig eingehalten werden können, muss der Schutz auf eine der nachstehenden Arten gewährleistet werden:
5.1.3.4 Anschlusssystem für das Aufladen
Für den Eingangsanschluss am Fahrzeug, der mit dem geerdeten externen Wechselstromversorgungsgerät leitend verbunden werden soll, und den Stromkreis, der während der Aufladung des wiederaufladbaren Energiespeichersystems mit dem Eingangsanschluss am Fahrzeug galvanisch verbunden ist, muss der Isolationswiderstand zwischen der Hochspannungssammelschiene und der elektrischen Masse mindestens 1 ΜΩ betragen, wenn der Steckverbinder des Ladegeräts getrennt ist. Während der Messung kann die Antriebsbatterie abgeklemmt sein.
Das wiederaufladbare Energiespeichersystem darf nicht überhitzt werden.
Wenn das wiederaufladbare Energiespeichersystem durch Überstrom überhitzt werden kann, muss es mit Schutzvorrichtungen, wie z. B. Sicherungen, Schutzschaltern oder Hauptschützen, ausgestattet sein.
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht, wenn der Hersteller Daten vorlegt, aus denen hervorgeht, dass auch ohne die Schutzeinrichtung keine Überhitzung durch Überstrom eintreten kann.
An den Stellen, an denen sich offene Antriebsbatterien befinden, in denen sich Wasserstoffgas bilden kann, muss ein Lüfter oder eine Lüftungsleitung vorhanden sein, um die Ansammlung von Wasserstoffgas zu verhindern.
Dem Fahrzeugführer muss zumindest kurz angezeigt werden, wenn sich das Fahrzeug im „aktiven Fahrbetriebszustand“ befindet.
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht, wenn ein Verbrennungsmotor direkt oder indirekt die Antriebs kraft des Fahrzeugs erzeugt.
Beim Verlassen des Fahrzeugs muss dem Fahrzeugführer durch ein Signal (z. B. ein optisches oder akustisches Signal) angezeigt werden, ob sich das Fahrzeug noch im aktiven Fahrbetriebszustand befindet.
Wenn das eingebaute wiederaufladbare Energiespeichersystem vom Benutzer extern aufgeladen werden kann, darf das Fahrzeug so lange nicht durch sein eigenes Antriebssystem bewegt werden, wie der Steckverbinder des externen Stromversorgungsgeräts mit dem Eingangsanschluss am Fahrzeug verbunden ist.Die Einhaltung dieser Vorschrift ist mit Hilfe des vom Fahrzeughersteller angegebenen Steckverbinders nachzuweisen.
Der Zustand des Fahrtrichtungssteuergeräts ist dem Fahrzeugführer anzuzeigen.
1. Zugangssonden
Zugangssonden zum Prüfen des Schutzes von Personen gegen den Zugang zu aktiven Teilen sind in Tabelle 1 angegeben.
2. Prüfbedingungen
Die Zugangssonde wird gegen jede Öffnung des Gehäuses mit der in Tabelle 1 festgelegten Kraft gedrückt. Falls sie teilweise oder vollständig eindringt, wird sie in jede mögliche Lage gebracht, in keinem Fall darf jedoch die Anschlagfläche vollständig durch die Öffnung hindurchgehen. Innenbarrieren gelten als Teil des Gehäuses.
Eine Niederspannungs-Stromquelle (nicht unter 40 V und nicht über 50 V) sollte in Reihe mit einer geeigneten Lampe erforderlichenfalls zwischen die Sonde und aktive Teile an der Isolierbarriere oder im Gehäuse geschaltet werden.
Das Signalstromkreisverfahren sollte auch bei den sich bewegenden aktiven Teilen von Hochspannungsgeräten angewandt werden. Es ist zulässig, die inneren sich bewegenden Teile langsam in Betrieb zu setzen, sofern dies möglich ist.
3. Annahmebedingungen
Die Zugangssonde darf aktive Teile nicht berühren.
Wenn die Einhaltung dieser Vorschrift durch einen Signalstromkreis zwischen der Sonde und aktiven Teilen geprüft wird, darf die Lampe nicht aufleuchten.
Bei der Prüfung für IPXXB darf der Gelenkprüffinger bis zu seiner Länge von 80 mm eindringen, aber die Anschlagfläche (Durchmesser 50 mm × 20 mm) darf nicht durch die Öffnung hindurchgehen. Ausgehend von der gestreckten Anordnung sind die beiden Glieder des Prüffingers nacheinander im Winkel bis zu 90°, bezogen auf den benachbarten Abschnitt des Fingers, zu biegen und in jede mögliche Lage zu bringen.
Bei den Prüfungen für IPXXD darf die Zugangssonde in ihrer vollen Länge eindringen, aber die Anschlagfläche darf nicht vollständig durch die Öffnung hindurchgehen.